8.1.09 Frage 15 S. 5). Allerdings deuten die im Hauptverfahren zu würdigenden Aussagen der Zeugen zumindest darauf hin, dass sich die Nutzerinnen und Nutzer nicht hinreichend bewusst waren, einen kostenpflichtigen Abonnementsvertrag abzuschliessen. Mithin stellt sich die (Rechts-)Frage, ob der Anmeldevorgang so ausgestaltet ist, dass sich der durchschnittliche Konsument bewusst ist, einen entgeltlichen Kantonsgericht Schwyz 9