O.________ sagte aus, möglicherweise den Link in einer SMS angeklickt resp. „aus Neugier“ wegen des „Gratisangebots“ möglicherweise auf „ja, ich will“ oder dergleichen geklickt zu haben, jedoch schliesse er eine Einwilligung in ein Abonnement aus (U-act. 10.1.13 Fragen 15 f. S. 5). Auch P.________ erwähnte, es könne sein, dass er „einmal auf einer solchen Seite“ gewesen sei und er bestätigt habe, 18 Jahre alt zu sein, jedoch habe er keine Bestätigung gemacht, dass er dieses Abonnement gewollte habe (U-act. 10.1.16 Fragen 19-22 S. 6 f.).