Kantonsgericht Schwyz 7 d) In der Untersuchung wurden verschiedene Zeugen befragt, welche sich zuvor wegen der von der F.________ AG bzw. der H.________ AG erhaltenen Rechnung für die Abonnementsgebühr beschwert hatten. Die Zeugen wurden insbesondere mit den von der I.________ (GmbH) eingereichten Daten und Aufzeichnungen zum Abonnementsabschluss konfrontiert (U-act. 8.8.08; vgl. U-act. 8.0.01 S. 5). Im Fall der von der Beschwerdeführerin genannten J.______