Wenn der Nutzer nun „Ich will weiter zu den Videos!“ angewählt habe, sei der Button „Enter Members Area“ erschienen, welcher die Person bei Bestätigung in die Videothek des Dienstes weitergeleitet habe. Zeitgleich habe der Nutzer eine SMS mit dem Text „Danke für ihre Bestellung des 72 Std. Gratiszugangs [entsprechende Internetseite] – Nach der Gratiszeit wird das kostenpflichtige Abonnement aktiviert.“. Auf der Dienstseite („Abo verwalten“) habe das Abonnement jederzeit gekündigt werden können, was auf dem Bildschirm bestätigt worden sei (angefocht. Verfügung E. 3.1-3.3). Die Strafverfolgungsbehörde erwog im Weiteren, es sei nicht irreführend, wenn auf den Internetseiten der G.__