b) Gegen die Einstellungsverfügung erhob die Schweizerische Eidgenossenschaft (nachfolgend Beschwerdeführerin) am 16. Oktober 2017 fristgerecht Beschwerde beim Kantonsgericht mit dem Antrag, diese sei aufzuheben und die Sache sei an die Staatsanwaltschaft zurückzuweisen (KG-act. 1). Die Staatsanwaltschaft verzichtete auf eine Beschwerdevernehmlassung (KG-act. 6). B.________ und C.________ (nachfolgend Beschwerdegegner) trugen mit Beschwerdeantwort vom 20. November 2017 auf Abweisung der Beschwerde an (KG-act. 11). Die Beschwerdeführerin reichte am 8. Janu- Kantonsgericht Schwyz 3