- dass der Gesuchsgegner diesen Entscheid des Einzelrichters am Bezirksgericht Schwyz mit Beschwerde vom 13. Oktober 2017 beim Kantonsgericht anficht und dabei folgendes geltend macht (KG-act. 1): Ich bin Dienstleistender und komme meinen Pflichten nach. Mein Einsatz als Hauswart Verwalter und 24Std. Betrieb sind nicht berechnet. Betreibungsamt ist aufgeklärt. Ich bitte Sie meine Anklagen und Aufträge zu erledigen. Die Kosten gehen zu Lasten des Vermieters.