4. Zufertigung an A.________ (1/R), den Kanton Zürich, Zentrale Inkassostelle der Gerichte (1/R; unter Beilage des Doppels der Beschwerdeschrift), die Vorinstanz (1/A) sowie nach definitiver Erledigung an die Vorinstanz (1/R, mit den Akten) und an die Kantonsgerichtskasse (1/ü, im Dispositiv). Der Kantonsgerichtspräsident Versand 21. November 2017 kau