- dass der Beschwerdeführer mutwillig prozessiert, weshalb ihm die Verfahrenskosten gemäss Art. 20a Abs. 2 Ziff. 5 SchKG aufzuerlegen sind;- Kantonsgericht Schwyz 6 beschlossen: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens vor dem Kantonsgericht von Fr. 200.00 werden dem Beschwerdeführer auferlegt.