3 SchKG Sache der Kantone ist, nebst einer Anstellung im Fixlohn in der Schweiz immer noch Sportelsysteme und Mischsysteme bestehen, der Regierungsrat des Kantons Schwyz gestützt auf § 75 Abs. 2 JG am 21. Juni 2011 (RRB Nr. 650/2011) Richtlinien für die Ausrichtung eines Festgeldes (Wartgeldes) zusätzlich zu den Sporteln erlassen habe und der Beschwerdeführer somit für sein Anliegen Kantonsgericht Schwyz 5 auf den politischen, bzw. allenfalls verwaltungsrechtlichen Weg zu verweisen sei; - dass die Beschwerde somit abzuweisen ist, soweit darauf einzutreten ist;