- dass die Beschwerde darauf abzielt, das Sportelsystem im Betreibungskreis Altendorf-Lachen in Frage zu stellen, dem Beschwerdeführer indessen bereits mit Verfügung BEK 2016 128 vom 7. Oktober 2016 diesbezüglich die Rechtslage im Kanton Schwyz ausführlich dargelegt worden und er unter anderem darauf hingewiesen worden ist, dass die Besoldung der Betreibungsund Konkursbeamten sowie ihrer Stellvertreter gemäss Art. 3