- dass der Beschwerdeführer mit Beschwerde vom 4. Oktober 2017 (Viact. 1) beim Bezirksgericht March beantragte, die Betreibungskosten in dieser Betreibung um Fr. 8.00 zu reduzieren und verlangte, die untere Aufsichtsbehörde in SchKG-Sachen habe in den Ausstand zu treten; - dass der Bezirksgerichtspräsident diese Beschwerde mit Entscheid vom 6. Oktober 2017 abwies und dem Beschwerdeführer die Verfahrenskosten von Fr. 200.00 überband; - dass der Beschwerdeführer den Entscheid des Bezirksgerichtspräsidenten mit Eingabe vom 10. Oktober 2017 (Postaufgabe) anficht und dabei die folgenden Anträge stellt (KG-act. 1):