hat die Beschwerdekammer als obere kantonale Aufsichtsbehörde in Schuldbetreibung und Konkurs, Kantonsgericht Schwyz 2 nachdem sich ergeben und in Erwägung: - dass der Betreibungskreis Altendorf Lachen den Beschwerdeführer in der Betreibung Nr. xx mit Zahlungsbefehl vom 27. September 2017 aufforderte, den Betrag von Fr. 180.00 nebst Zins, Verzugsschaden und Kosten zu bezahlen und dabei die Kosten für die Ausstellung des Zahlungsbefehls auf Fr. 33.30 bezifferte (Vi-act. KB 1);