O., S. 83). Dem Ergebnisbericht zur Vernehmlassung betreffend die Revision des ATSG ist zu entnehmen, dass in vielen Stellungnahmen der Durchführungsstellen bzw. der Kantone übereinstimmend eine neue Bestimmung im ATSG vorgeschlagen worden sei, welche die Parteistellung von Versicherungsträgern in Strafverfahren regle. Diesbezüglich bestehe in den Kantonen keine einheitliche Gerichtspraxis, die Versicherungsträger seien in bestimmten Fällen aber darauf angewiesen, im Strafverfahren Parteirechte ausüben zu können (EDI, Revision des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts [ATSG], Zusammenfassung der Vernehmlassungsergebnisse, Bern 2018, S. 17, Ziff.