das öffentliche Vermögen als auch die Institution der Sozialversicherung als wichtiges staatliches Instrument, das sich am Gedanken des Solidaritätsprinzips orientiert sowie versucht, für Gerechtigkeit und Wohlbefinden der Menschen zu sorgen und dem Arbeitnehmerschutz dient. Als Durchführungsorgan der Sozialversicherungen ist die Beschwerdeführerin durch die Verringerung des öffentlichen Umlagevermögens nicht wie eine Privatperson in ihren Vermögensinteressen betroffen. Sie wurde durch die Nichtanhandnahme des Strafverfahrens SUM 2015 385 nicht in ihrem privaten Vermögen (wie z.B. das über das Kapitalanlageverfahren geäufnete Stiftungsvermögen einer Pensionskasse;