Die Beschwerdeführerin reichte am 19. Februar 2015 (Posteingang: 20. Februar 2015) Strafanzeige ein (Art. 208 AHVV). Bei der Beschwerdeführerin handelt es sich um eine privatwirtschaftlich organisierte Verbandsausgleichskasse (Art. 53 AHVG), die auf verschiedenen Gründerverbänden (SBC, SCV, VSG, VSW) fundiert. Als Personalkörperschaft, die grundsätzlich auf öffent- lich-rechtlichen Bestimmungen basiert, ist sie eine juristische Person des öffentlichen Rechts und als solche selbständige Trägerin von Rechten und Pflichten. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist das Bundesamt für Sozialversicherungen BSV (Art. 49 AHVG i.V.m.