5. Zufertigung an A.________ (1/R), die Finanzverwaltung des Kanton Schwyz (2/R), an die Vorinstanz (1/A) sowie nach definitiver Erledigung an die Vorinstanz (1/R, mit den Akten) und die Kantonsgerichtskasse (1/ü, im Dispositiv). Namens der Beschwerdekammer Der Kantonsgerichtspräsident Der a.o. Gerichtsschreiber Versand 29. Dezember 2017 kau