standen habe (U-act. 10.1.001, Ziff. 35). Nach diesen Aussagen bleibt die Frage weiterhin bestehen, weshalb der Beschwerdegegner die Lampe gegen den von der Beschwerdeführerin gelenkten Personenwagen fallen liess resp. warf und diese damit zum Anhalten brachte. Dies gilt es vorab zu klären, um die konkrete Gefahrensituation zu eruieren und allenfalls eine direkte und unmittelbare Gefahr i.S. der polizeilichen Generalklausel zu begründen.