10.1.001). In der delegierten Einvernahme vom 6. Februar 2017 sagte J.________ als Zeuge aus, er habe den Vorfall nicht gesehen und vom Beschwerdegegner erfahren, dass dieser die Taschenlampe in die Frontscheibe geworfen habe (U-act. 10.2.004, Ziff. 7). K.________, welche an diesem Abend mit dem Beschwerdegegner patrouillierte, äusserte sich mehrmals dazu, dass die Maglite (Stablampe) geflogen sei (U-act. 10.1.006, Ziff. 7 und 19). Sie nannte auf die Frage hin, wer die Lampe geworfen habe, den Beschwerdegegner (U-act. 10.1.006, Ziff. 8). lm weiteren Verlauf der Einvernahme sagte K.________ aus, sie habe dann den Lampenwurf gesehen (U- act. 10.1.006, Ziff.