BV; vgl. Gianfranco Albertini/Thomas Armbruster, in: Marcel Alexander Niggli/Marianne Heer/Hans Wiprächtiger [Hrsg.], Schweizerische Strafprozessordnung, Jugendstrafprozessordnung, Art. 196−457 StPO, Art. 1−54 JStPO, 2. A., Basel 2014, N 7 zu Art. 215 StPO). aa) Die Beschwerdeführerin bestreitet vorliegend die Verhältnismässigkeit der vom Beschwerdegegner angewandten Massnahme. Nach § 5 Abs. 1 PolG müssen polizeiliche Handlungen zur Wahrung oder Wiederherstellung des gesetzlichen Zustandes geeignet und erforderlich sein. Sie sollen keine Nachteile zur Folge haben, die schwerer wiegen als der verfolgte Zweck.