Freispruch genauso wahrscheinlich erscheint wie eine Verurteilung. Anklage ist in jedem Fall zu erheben, wenn die Verurteilung wahrscheinlicher ist als ein Freispruch. Bei zweifelhafter Beweis- oder Rechtslage hat nicht die Staatsanwaltschaft über die Stichhaltigkeit des strafrechtlichen Vorwurfs zu entscheiden, sondern das zur materiellen Beurteilung zuständige Gericht. Der Grundsatz, dass im Zweifel nicht eingestellt werden darf, ist auch bei der Überprüfung von Einstellungsverfügungen zu beachten (vgl. zum Ganzen BGE 143 IV 241 S. 243 E. 2.2.1 mit Hinweisen).