10.2.006, Ziff. 8). A.________ setzte ihre Fahrt mit unverminderter Geschwindigkeit fort, da sie dies wiederum als Aufforderung zum Weiterfahren gedeutet habe (act. 1, S. 3; U-act. 15.1.005.07/act. 1, KB 3, S. 1). Der Personenwagen von A.________ kam erst zum Stillstand, als die Stablampe von C.________ die Frontscheibe Kantonsgericht Schwyz 3 des von ihr gelenkten Personenwagens beschädigte (U-act. 8.1.001, S. 2; vgl. zum Ganzen Einstellungsverfügung SUB 2016 351 vom 7. September 2017, E. 1).