4. Zufertigung an Rechtsanwalt E.________ (2/R, inkl. KG-act. 3), die Oberstaatsanwaltschaft (1/R), die Staatsanwaltschaft March (1/A), die Vorinstanz (1/A) sowie nach definitiver Erledigung an die Vorinstanz (1/R unter Rückgabe der Akten; zur Erstattung der Meldungen an das Verkehrsamt und an die KOST) und an die Kantonsgerichtskasse (1/ü, im Dispositiv). Der Kantonsgerichtsvizepräsident Versand 26. Oktober 2017 kau