c) Die Beschwerdeführerin stützt ihr Rechtsöffnungsgesuch auf Ziffer 7 der Vereinbarung vom 1. Oktober 2015 ab, wonach „Zahlungen“ von der Beschwerdegegnerin am 1. November 2015, 1. Mai 2016, 1. Oktober 2016 und am 1. März 2017 je 33‘750 Euro bezahlt werden (KB 2). Dies sind isoliert betrachtet Schulden anerkennende Äusserungen. Wie Schuldanerkennungen sich aus mehreren Urkunden ergeben können, ist es indes auch möglich, deren Bestand aufgrund zusätzlicher Dokumente infrage zu stellen.