- dass der Beschwerdeführer mit Beschwerde vom 21. August 2017 (Viact. 1) beim Bezirksgericht March beantragte, die Betreibungskosten in dieser Betreibung um Fr. 8.00 zu reduzieren; - dass der Bezirksgerichtspräsident diese Beschwerde mit Entscheid vom 5. September 2017 abwies und dem Beschwerdeführer die Verfahrenskosten von Fr. 200.00 überband; - dass der Beschwerdeführer den Entscheid des Bezirksgerichtspräsidenten mit Eingabe vom 19. September 2017 (Postaufgabe) anficht und dabei den folgenden Antrag stellt (KG-act. 1): Es gilt der Antrag inkl. Begründung des Rechtsbegehrens vom 21.8.2017