2. Je eine Kopie der Eingabe vom 18. September 2017 und der verbesserten Beschwerde vom 4. Oktober 2017 gehen zur weiteren Behandlung im Strafbefehlsverfahren an die Staatsanwaltschaft Innerschwyz. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens von Fr. 300.00 werden dem Beschwerdeführer auferlegt.