- dass der Beschwerdeführer mit verbesserter Eingabe vom 4. Oktober 2017 beantragt, freigesprochen zu werden und von einer Busse abzusehen, weil er die geschützten Hecken nie unter einen Meter ab gewachsenem Boden zurückgeschnitten habe, er sich dem Beschluss des Bezirksrates Gersau Kantonsgericht Schwyz 3 gefügt und alles wieder in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt habe (KG-act. 3);