_ zu eröffnen und die Verfahrenskosten auf die Staatskasse zu nehmen, dies im Wesentlichen mit der Begründung, dass A.________ gemäss Beschluss des Bezirksrates Gersau vom 13. Januar 2017 bereits mit einer Ordnungsbusse von Fr. 8'400.00 bestraft worden sei, er nicht in der gleichen Sache ein zweites Mal bestraft werden könne und dass betreffend der Straftatbestände des Bauens ohne Bewilligung und des Verstosses gegen die Schutzverordnung des Bezirkes Gersau ein separater Strafbefehl ergehen werde;