betreffend Nichtanhandnahme (Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen) (Beschwerde gegen die Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft Innerschwyz vom 8. September 2017, SUI 2017 939);- hat der Kantonsgerichtspräsident, Kantonsgericht Schwyz 2 nachdem sich ergeben und in Erwägung: