2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens von Fr. 1‘200.00 werden den Beschwerdeführern auferlegt und aus den geleisteten Sicherheiten gedeckt. 3. Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit Zustellung nach Art. 78 ff. des Bundesgerichtsgesetzes (BGG) Beschwerde in Strafsachen beim Bundesgericht in Lausanne eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift muss den Anforderungen von Art. 42 BGG entsprechen.