c) Auch gegen diese Einstellungsverfügung vom 30. August 2017 erhoben die Privatkläger rechtzeitig Beschwerde. Sie beantragen, die angefochtene Verfügung aufzuheben und die Staatsanwaltschaft anzuweisen, den Beschuldigten anzuklagen, eventualiter das Verfahren zurückzuweisen und die Staatsanwaltschaft zur Durchführung einer rechtmässigen Untersuchung gemäss ihren Beweisanträgen vom 31. Juli 2017 anzuhalten. Die Staatsanwaltschaft überwies die Akten, ohne weiter Stellung zu nehmen (KG-act. 6). Der Beschuldigte beantwortete die Beschwerde am 21. September 2017. Er beantragt die beförderliche vollständige Abweisung der Beschwerde, soweit überhaupt darauf einzutreten sei (KG-act. 7).