a) Am 20. Januar 2010 liessen die Privatkläger gegen den Beschuldigten wegen mutmasslich ungetreuer Geschäftsbesorgung im Sinne von Art. 158 Ziff. 2 StGB Strafanzeige erstatten. Sie werfen ihm vor, durch den nicht abgesprochenen Rückzug der Einsprache seine Vertretungsvollmacht missbraucht und sich durch die Bauherrschaft dafür verdeckt entschädigen lassen zu haben. Dadurch hätten sie ihre Legitimation im Baubewilligungsverfahren verloren. In den Verfahren zu deren Wiederherstellung seien ihnen Anwalts- und Gerichtskosten entstanden (U-act. 1). Zudem sei ihre Liegenschaft im Wert beeinträchtigt worden (U-act. 4).