1. In Gutheissung der Berufung wird das angefochtene Urteil aufgehoben und der Beschuldigte von Schuld und Strafe freigesprochen. 2. Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens von Fr. 3‘615.00 (inkl. Un- tersuchungs- und Anklagekosten von Fr. 1‘615.00) gehen zu Lasten des Bezirks. Die Kosten des Berufungsverfahrens von Fr. 1‘200.00 gehen zu Lasten des Staates.