Nicht zu beurteilen ist hier auch die Auffassung des Beschuldigten, sein aufforderungsgemäss eingereichtes Baugesuch würde im Sinne von § 75 Abs. 6 PBG bewilligt gelten, da diesem nicht innert 20 Tagen widersprochen worden sei. Immerhin ist darauf hinzuweisen, dass § 92 Abs. 1 PBG nicht Verletzungen materiellen Baurechts, sondern formell widerrechtliches Bauen unter Strafe stellt (BEK 2017 88 vom 21. Juli 2017 E. 3.a/dd).