Bleibt ein der zuständigen Bewilligungsbehörde gemeldetes Bauvorhaben innert 20 Tagen seit Eingang ohne Widerspruch, so gilt es als bewilligt (Abs. 6). Wer Bauten und Anlagen ohne Baubewilligung errichtet, ändert oder umnutzt, wird mit einer Busse bis Fr. 50‘000.00 bestraft (§ 92 Abs. 1 PBG).