Im Zeitraum vom 25.09.2015 bis 08.11.2015 veränderte A.________ als Eigentümer und Bauherr in D.________, KTN xx, ausserhalb der Bauzone, auf einer Fläche von ca. 1‘700 m2 ohne Baubewilligung das Terrain einer Wiese/Weide. Dafür grub er teilweise mit Hilfe eines Raupenbaggers Steine aus und dann tiefer wieder ein und begradigte Kuhgräben und Trittlöcher. A.________ führte diese erheblichen Geländeveränderungen wissentlich und mit dem Willen aus, sich das Mähen der Wiese in der Zukunft zu erleichtern.