- dass am 30. August 2017 die kantonale Staatsanwaltschaft in der Strafsache gegen B.________ betreffend Urkundenfälschung, Betrug, etc. unter anderem die umgehende Sperre und Beschlagnahme des bei der E.________ AG (Bank) auf die Ehefrau des Beschuldigten, A.________, lautende Bankkonto Konto-Nr. xx über einen Betrag von Fr. 49‘000.00 verfügte; - dass gegen diese Verfügung der Beschuldigte am 8. September 2017 und A.________ (Beschwerdeführerin) mit Eingabe vom 13. September 2017 Beschwerde beim Kantonsgericht erhoben (KG-act. 1a und 1b);