1. Die Strafuntersuchung gegen C.________ wegen Amtsmissbrauchs sei an die Hand zu nehmen. 2. Die Strafuntersuchung sei auf die Staatsanwaltschaft Höfe Einsiedeln auszudehnen. 3. Unter Einbezug der Akten aus dem Verfahren BEK 2017 126 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Vorinstanz - dass der Beschwerdeführer mit Verfügung vom 12. September 2017 aufgefordert worden ist, gestützt auf Art. 383 StPO eine Sicherheitsleistung von Fr. 800.00 bis spätestens 29. September 2017 zu leisten, unter Androhung des Nichteintretens im Unterlassungsfalle (KG-act. 4);