4. Zufertigung an Rechtsanwalt B.________ (2/R, unter Beilage von KGact. 5), die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Schwyz (1/R, unter Beilage von KG-act. 8), die Beschuldigte (1/R, unter Beilage von KG-act. 8), die Staatsanwaltschaft Innerschwyz (1/A, unter Beilage von KG-act. 8) Kantonsgericht Schwyz 6 sowie nach definitiver Erledigung an die Staatsanwaltschaft Innerschwyz (1/R, mit den Akten) und an die Kantonsgerichtskasse (1/ü, im Dispositiv). Die Kantonsgerichtsvizepräsidentin Versand 2. November 2017 sl