1. Die Einstellungsverfügung vom 25. August 2017 im Verfahren SUB 2016 4663 sei aufzuheben und zur Fortführung des Strafverfahrens an die Vorinstanz zurückzuweisen. 2.a. Die Strafuntersuchungsbehörde sei anzuweisen, gegen die Beschuldigte einen Strafbefehl zu erlassen. 2.b. Eventualiter sei die Strafuntersuchungsbehörde anzuweisen, einen Augenschein an der Liegenschaft G._____weg xx, E.________(Ort), durchzuführen und danach Anklage beim zuständigen erstinstanzlichen Gericht zu erheben. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Beschuldigten eventualiter des Staates.