1. In teilweiser Gutheissung der Beschwerde wird die Einstellungsverfügung vom 22. August 2017 aufgehoben und die Sache zur Fortsetzung des Untersuchungsverfahrens im Sinne der Erwägungen an die Staatsanwaltschaft zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden auf Fr. 1‘200.00 festgesetzt und auf die Staatskasse genommen. Den Beschwerdeführern wird die Sicherheitsleistung (Fr. 1‘200.00) zurückerstattet. 3. Die Beschwerdeführer werden für das Beschwerdeverfahren aus der Kantonsgerichtskasse mit Fr. 1‘200.00 (inkl. Auslagen und 8 % MWST) entschädigt.