Die Eröffnungsverfügung erfolgt nur amtsintern und hat rein deklaratorische Bedeutung ohne eine materiell-prozessrechtliche Funktion (vgl. BGer, Urteil 6B_178/2017 und 6B_191/2017 vom 25. Oktober 2017 E. 2.5 mit Hinweis). Vorliegend lautete der Auftrag der Staatsanwaltschaft an die Polizei dahingehend, dass die Beschwerdeführer, der Beschuldigte und allfällige weitere Personen, die sachdienliche Hinweise machen können, zu befragen seien (U-act. 9.0.02). Laut den Ausführungen im Strafantrag resp. der Strafanzeige soll der Beschuldigte den Beschwerdeführer B._____