Die Staatsanwaltschaft beantragte mit Vernehmlassung vom 15. September 2017 die Abweisung der Beschwerde (KG-act. 6); der Beschuldigte reichte innert Frist keine Beschwerdeantwort ein. 2. Nach Beendigung des Untersuchungsverfahrens entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob ein Strafbefehl zu erlassen, Anklage zu erheben oder Kantonsgericht Schwyz 3