klar gewesen seien und somit auch die Pflicht, das Darlehen und die 2 % Zinsen in angemessenem Zeitraum zurückzuzahlen. Gleichzeitig erklärt er explizit, „aus formaler Sicht“ sei es „richtig, dass B.________ keine Unterschrift geleistet hat und mich auch nicht auf die Notwendigkeit eines Darlehensvertrags aufmerksam gemacht hat“; zwar habe eine klare mündliche Absprache bestanden und eine Übersicht der Zahlungen und Zinsen zum Darlehen habe er ihm regelmässig zugestellt, welche auch nie als unkorrekt abgewiesen worden seien, „doch leider auch nie unterzeichnet“ (KG-act. 1).