j (Viact. KB 8), auf welche das Master Agent Agreement nicht verweist. Die erwähnten Dokumente können daher nicht zusammen mit dem Master Agent Kantonsgericht Schwyz 7 Agreement vom 4. Mai 2015 als Rechtsöffnungstitel gelten. Die Schuldanerkennungen, welche per E-Mail versandt wurden (Vi-act. KB 10, 11), sind schliesslich mangels eigenhändiger Unterschrift nicht alleine als provisorische Rechtsöffnungstitel für den jeweils darin festgehaltenen Gesamtbetrag tauglich.