c) DarĂ¼ber hinaus sind auch den Annexen 2 und 3 keine genauen Berechnungen der geschuldeten Forderungen zu entnehmen, zumal beide Dokumente an verschiedenen Stellen im Voraus nicht genau bestimmbare Kommissionen enthalten. So wurde z.B. die Kommission im Annex 2 als Prozentsatz des Kantonsgericht Schwyz 6