1. Die A.________ als Gläubigerin und die C.________ AG als Schuldnerin schlossen am 4. Mai 2015 ein Master Agent Agreement mit verschiedenen Addenda ab (Vi-act. KB 4). Zudem bestehen ein Annex 2 (Vi-act. KB 7) sowie ein Annex 3 (Vi-act. KB 8), worin u.a. eine Abrechnungspflicht vereinbart wurde. Die C.________ AG sandte der A.________ per E-Mail diverse „Commission Calculations“, mit der Bitte um Rechnungsstellung (Vi-act. 9), woraufhin die A.________ die entsprechenden Rechnungen ausstellte (Vi-act. 2). Mit Zahlungsbefehl Nr. xx des Betreibungsamtes Höfe vom 12. April 2017 betrieb die A.________ die C.________ AG für neun Rechnungsbeträge, woraufhin die C.______