früher als einen Monat und einen Tag nach dem letzten Tag des Arbeitsverhältnisses unterzeichnen, mit der vom 16. August 2016 datierenden Unterzeichnung nicht eingehalten worden sei (§ 45 Abs. 5 JG; vgl. angefochtene Verfügung, E. 5.2). Auch aus diesem Grund handelt es sich beim Dokument „mutual termination agreement“ um keinen gültigen provisorischen Rechtsöffnungstitel.