a) Insofern als der Beschwerdeführer seine Forderung auf das mit „mutual termination agreement“ betitelte Dokument (Vi-act. B/KB 4) stützt und der Vorderrichter keine Rechtsöffnung erteilte, weil eine in diesem Dokument enthaltene suspensive Bedingung nicht erfüllt worden sei, bringt die Beschwerdegegnerin zu Recht vor, sie habe im erstinstanzlichen Verfahren substanziiert dargelegt, dass es sich beim genannten Dokument lediglich um eine vom Beschwerdeführer abgelehnte Offerte handle (KG-act. 7, N 12 und N 16–23). Die Beschwerdegegnerin verweist diesbezüglich auf ihre erstinstanzlichen Ausführungen in der Gesuchsantwort vom 25. Januar 2017 (Vi-act.