Den ihm mit Verfügung vom 4. September 2017 auferlegten Kostenvorschuss von Fr. 1‘200.00 leistete der Beschwerdeführer rechtzeitig (KG-act. 3). In ihrer Beschwerdeantwort vom 12. September 2017 beantragt die C.________ SA (nachfolgend Beschwerdegegnerin) die Bestätigung der Verfügung vom 21. August 2017 in Abweisung der Rechtsbegehren des Beschwerdeführers sowie des Antrags auf Erteilung der aufschiebenden Wirkung unter Kosten- Kantonsgericht Schwyz 3