setzbarkeit aller übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon nicht berührt. Die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung ist als durch diejenige wirksame oder durchsetzbare Bestimmung als ersetzt anzusehen, die dem von den Parteien mit der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Analoges gilt im Fall einer Lücke. 15. Dieser Vertrag wird zweifach ausgefertigt. Jede Partei erhält ein Exemplar für ihre Akten. - dass B.________ mit Schreiben vom 16. Oktober 2017 gestützt auf den Vergleich die Abschreibung des Verfahrens beantragte (KG-act. 9);